Bilingualer Unterricht

Informationsmaterial zum Herunterladen:


 

Seit dem Schuljahr 1995/96 bietet das Elisabeth-Langgässer-Gymnasium einen bilingualen Zug (deutsch-englisch) an.

1. Sprachliche Vorbereitung in den Klassen 5 und 6

 In diesen Klassenstufen wird der Unterricht in zwei Klassen durch einen zweistündigen englischsprachigen Zusatzunterricht, der als sprachliche Vorbereitung für den in Klassenstufe 7 einsetzenden bilingualen Sachfachunterricht dient, ergänzt. Der "normale" Englischunterricht und der Zusatzunterricht werden von verschiedenen Lehrkräften erteilt. Für den Zusatzunterricht werden an unserer Schule mit Frau Whittaker und Frau Otto zwei voll ausgebildete Kolleginnen eingesetzt, die selbst "bilingual" sind und somit als "native speaker" eine authentische englischsprachige Lernatmosphäre schaffen.

2. Übergang nach Klasse 7 (bilingualer Zug)

Aus dem Kreis der Schülerinnen und Schüler, die den bilingualen Zusatzunterricht besucht haben, wird in Jahrgangsstufe 7 eine bilinguale Klasse gebildet. Aus der Teilnahme am Zusatzunterricht in der Orientierungsstufe entsteht somit kein Zwang, ab Jahrgangsstufe 7 die bilinguale Klasse besuchen zu müssen. Bevor die Eltern gegen Ende der Klasse 6 die Aufnahme ihres Kindes in den bilingualen Zug beantragen können, werden sie gezielt zu den speziellen Anforderungen informiert und es erfolgen ggf. Beratungsgespräche.

Wir haben dazu die besonderen Erwartungen an die Schülerinnen und Schüler des bilingualen Zuges in drei Bereiche aufgeschlüsselt.

Kommunikative Kompetenz:
• Sprachsicherheit
• Interesse an der Anwendung der Fremdsprache
• Interesse und Fähigkeit angebotene Kontakte (Brieffreunde, Gastfamilien) aufzubauen und zu vertiefen

Sachfach Kompetenz:
• Bereitschaft größere Textmengen mündlich oder schriftlich zu bearbeiten
• Fähigkeit beschreibende Texte (mit historischem oder geographischem Hintergrund) zu verstehen, zu bearbeiten, zu diskutieren
• Kompetenter Umgang mit Hilfsmitteln zur Informationsgewinnung (Wörterbuch, Landkarten, Tabellen, Internet...)

Leistungsprofil:
• Regelmäßige, aktive mündliche Mitarbeit
• Engagierte Arbeitshaltung (Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit, Ordnung)
• Bereitschaft schwierige Aufgaben als Herausforderung anzunehmen und diese mit Einsatz zu bewältigen versuchen.

3. Prinzipien des Sachfachunterrichts von Klasse 7 bis 10

 Bilingualer Unterricht ist ein Sachfachunterricht in der Fremdsprachen (also kein Fremdsprachenunterricht). Er orientiert sich ausschließlich an den Themen/Inhalten des Sachfaches sowie dessen didaktischen und methodischen Prinzipien. Neben Phänomenen und Sachverhalten der deutschen Kultur und Gesellschaft spielen die europäische bzw. globale Dimension sowie der Bezug zur englischsprachigen Welt eine wichtige Rolle.

Bei der Bewertung der Schülerleistungen in den bilingual unterrichteten Sachfächern werden in erster Linie die fachlichen Leistungen beurteilt. Eine Beurteilung der sprachlichen Leistung ist nicht relevant. Führt fehlerhafte bzw. fachsprachlich unangemessene Sprachproduktion zu eingeschränkten fachlichen Leistungen, so ist dies bei der Bewertung und Benotung wie bei sprachlichen Mängeln im deutschsprachig geführten Sachfachunterricht zu berücksichtigen.

In Rheinland-Pfalz wird für bilinguale Klassen zu den fremdsprachlich geführten Stunden eine zusätzliche Fachstunde auf Deutsch eingerichtet. Sie dient hauptsächlich der Behandlung sehr abstrakter und inhaltlich schwieriger Sachverhalte, die die Fremdsprachenkompetenz der jungen Lerner überfordern würde. Zudem müssen wichtige Fachbegriffe natürlich auch in der Muttersprache erworben werden, was jedoch die Einsprachigkeit im Englisch geführten Unterricht durchbrechen würde. Deutschsprachige Stunden dienen aber nicht der einfachen Wiederholung der fremdsprachlich vermittelten Inhalte.

Bedingt durch diese zusätzliche Sachfachstunde findet bei den bilingualen Klassen in der Regel alle 14 Tage Nachmittagsunterricht statt (zumeist im Fach Sport).

An unserer Schule findet durchgehend von Klasse 7 bis Klasse 10 Unterricht in den Fächern Geschichte und/oder Erdkunde zweisprachig statt. Falls Unterrichtsversorgung, Rahmenbedingungen der Schule und Leistungsvermögen der jeweiligen Klasse es erlauben, kann zusätzlich zu diesen Fächern auch Sozialkunde oder Biologie zeitweise bilingual angeboten werden (sogenannte bilinguale Module). Über Zeitpunkt und Dauer werden auch die Erziehungsberechtigten rechtzeitig informiert.

4. Vorzeitiges Ausscheiden aus dem bilingualen Zug

Ein Ausscheiden aus dem bilingualen Zug ist nur in begründeten Ausnahmefällen jeweils zum Ende eines Schuljahres möglich. In solchen Fällen erhält die Schülerin oder der Schüler zusätzlich zum Zeugnis eine qualifizierende Bescheinigung über die bisherige Teilnahme am zweisprachigen Sachfachunterricht.

5. Bilingualer Unterricht in der Oberstufe / Abiturprüfung

Für die o.g. Schülerinnen und  Schüler  wird auch in der Oberstufe ein Grundkurs "bilinguale Gesellschaftswissenschaftsunterricht" unabhängig von Grund- oder Leistungsfach mit drei­stündigem englischsprachi­gen Anteil angeboten. Eine verpflichtende oder freiwillige mündliche Abiturprüfung im Sachfach kann (in englischer Sprache) abgelegt werden. Dies wird durch einen Vermerk auf dem Abiturzeugnis und durch ein zu­sätzliches qualifizierendes Zertifikat dokumentiert. Die Teilnahme am bilingualen Unterricht ist auch eine  der Voraussetzungen für die Verleihung des CertiLingua, des europäischen 'Label of excellence' für sprachliche und interkulturelle Kompetenzen, welches unsere Schule seit einigen Jahren vergeben darf.

6. Fahrtenangebot

In der bilingualen Klasse in der Jahrgangsstufe 8 findet eine Schülerbegegnung mit britischen Schülerinnen und Schülern an Stelle eines Schi- bzw. Schullandheimauf­enthaltes statt. Förderungsmöglichkeiten in der MSS sind in Jahrgang 11 und 12 der Schüleraustausch mit unserer Partnerschule auf Cape Cod (USA) und Austauschangebote in den Sommerferien (u.a. Mexiko, Brasilien, USA in Zusammenarbeit mit dem Rotary Club)  oder durch kommerzielle Anbieter.